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   BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21   

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BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21 (https://dejure.org/2022,3427)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2022 - 3 BN 6.21 (https://dejure.org/2022,3427)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 3 BN 6.21 (https://dejure.org/2022,3427)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; HeilBerG HB § 44; Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen § 20
    Aufhebung der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" für Ärzte in Bremen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 44 HeilBerG BR, § 20 ÄWeitBiO BR
    Aufhebung der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" für Ärzte in Bremen

  • rewis.io

    Aufhebung der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" für Ärzte in Bremen

  • doev.de PDF

    Aufhebung der Zusatzweiterbildung "Homöopathie"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" in der Weiterbildungsordnung einer Landesärztekammer; Berufsfreiheit von Ärzten

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" für Ärzte in Bremen

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung der Zusatzweiterbildung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 865
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
    Vielmehr schützt auch die Eigentumsgarantie grundsätzlich nicht gegen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns und deren Auswirkungen auf die Marktchancen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - BVerfGE 143, 246 Rn. 372).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
    Dabei kann offen bleiben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die damit befürchtete Beeinträchtigung des "sozialen Status" dem Schutzbereich aus Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen könnte (vgl. zur gesetzgeberischen Befugnis der Ausgestaltung von Berufsbildern BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 - BVerfGE 106, 62 = juris Rn. 159 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14

    Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
    Entscheidend hierfür ist, ob die faktische oder mittelbare Beeinträchtigung mit Blick auf die Zielsetzung der staatlichen Maßnahme (Finalität), deren Auswirkungen auf den Grundrechtsträger (Intensität) und den Kausalzusammenhang zwischen staatlichem Handeln und Grundrechtsbeeinträchtigung (Unmittelbarkeit) mit einem Eingriff im herkömmlichen Sinne vergleichbar ist (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 2 BvR 206/14 - NVwZ 2021, 1211 Rn. 54 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 20.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
    Die revisionsgerichtliche Prüfung ist darauf beschränkt, ob die Anwendung des Landesrechts in der Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht revisibles Recht verletzt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2020 - 3 C 20.18 - BVerwGE 169, 142 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
    Eine derartig "eingriffsgleiche Wirkung" (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338 Rn. 21) der angegriffenen Regelung auf die Rechtsstellung des Antragstellers ist weder vom Oberverwaltungsgericht festgestellt noch mit der Beschwerde dargelegt.
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
    Die Bekanntmachung einer ärztlichen Qualifikation, die in einem förmlich geregelten Anerkennungsverfahren rechtmäßig erworben worden ist, wird vom Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 - BVerfGE 106, 181 = juris Rn. 43 und 57 bezogen auf die Spezialisierung eines Facharztes).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 3 BN 2.18

    Antragsbefugnis eines Waldeigentümers für einen Normenkontrollantrag; Änderung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
    Verfahrensfehlerhaft in diesem Sinne ist zwar auch, wenn das Oberverwaltungsgericht einen Antrag aufgrund des Fehlverständnisses einer prozessualen Vorschrift - wie hier der Regelung zur Antragsbefugnis in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO - als unzulässig abweist und deshalb nicht zur Sache entscheidet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2019 - 3 BN 2.18 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 217 Rn. 10 und vom 21. Juli 2014 - 3 B 70.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 68 Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
    Verfahrensfehlerhaft in diesem Sinne ist zwar auch, wenn das Oberverwaltungsgericht einen Antrag aufgrund des Fehlverständnisses einer prozessualen Vorschrift - wie hier der Regelung zur Antragsbefugnis in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO - als unzulässig abweist und deshalb nicht zur Sache entscheidet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2019 - 3 BN 2.18 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 217 Rn. 10 und vom 21. Juli 2014 - 3 B 70.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 68 Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.03.2000 - 1 BvR 1662/97

    Versagung der Anerkennung einer in der Weiterbildungsordnung von

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
    Auch die Zusatzbezeichnung führt dem Arzt einen besonderen Patientenkreis zu und eröffnet ihm die damit verbundenen besonderen wirtschaftlichen Chancen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. März 2000 - 1 BvR 1662/97 - NJW 2000, 3057 = juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 02.06.2021 - 2 D 214/20

    Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie - Antragsbefugnis; Homöopathie;

  • BVerwG, 11.06.2021 - 3 B 43.19

    Anforderungen an die Krankenhausplanung für die Versorgung von Patienten in der

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2023 - 6 S 2249/22

    Wirksamkeit eines Rettungsdienstplanes

    Zwar dürfte die Tätigkeit als Notarzt dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen, weil der Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin dem Arzt eine Rechtsstellung vermittelt, die den Beruf prägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.2022 - 3 BN 6.21 -, MedR 2022, 849 zur Zusatzbezeichnung Homöopathie).

    Selbst der Wegfall der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin würde nicht in die Berufsfreiheit der Antragsteller eingreifen, wenn sichergestellt ist, dass diese die Zusatzbezeichnung weiter führen dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.2022 - 3 BN 6.21 -, MedR 2022, 849 zum Wegfall der Zusatzbezeichnung Homöopathie).

  • BVerwG, 01.03.2023 - 2 B 33.22

    Rechtmäßigkeit einer am Ende der Probezeit erstellten dienstlichen Beurteilung;

    Die Zulassung der Revision dagegen hat der Gesetzgeber an engere Voraussetzungen gebunden, zu denen (bloße) Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung selbst nicht gehören (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 BN 6.21 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.05.2022 - 3 BN 4.22

    Normenkontrollklage gegen eine Neufassung der Weiterbildungsordnung der

    Soweit die Rüge auf die Grundrechte - und damit revisibles Bundesrecht - Bezug nimmt, hat der Senat mit Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 BN 6.21 - (juris) zur entsprechenden Regelung in Bremen die maßgeblichen Fragen bereits beantwortet; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. März 2022 - 1 BvR 565/22 -).

    Entscheidend ist daher, ob die von der Antragstellerin befürchteten mittelbaren und faktischen Beeinträchtigungen durch den Fortfall der Möglichkeit, in Brandenburg die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" zu erwerben, einem Eingriff in die Berufsfreiheit im herkömmlichen Sinn funktional gleichkommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 BN 6.21 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 23.08.2023 - 2 B 2.22
    Die revisionsgerichtliche Prüfung ist darauf beschränkt, ob die Anwendung des Landesrechts in der Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht revisibles Recht verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2020 - 3 C 20.18 - BVerwGE 169, 142 Rn. 8; Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 BN 6.21 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 122 Rn. 10).
  • BVerwG, 25.05.2022 - 3 BN 3.22

    Normenkontrolleklage gegen eine Neufassung der Weiterbildungsordnung der

    Soweit die Rüge auf die Grundrechte - und damit revisibles Bundesrecht - Bezug nimmt, hat der Senat mit Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 BN 6.21 - (juris) zur entsprechenden Regelung in Bremen die maßgeblichen Fragen bereits beantwortet; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. März 2022 - 1 BvR 565/22 -).
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